Wir bieten Familienentlastung als Unterstützung für Menschen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) mit Behinderung und zur Entlastung der Familienangehörigen. Diese sollen die Möglichkeit haben, aus der Betreuungssituation auszusteigen.
Die Betreuung im Rahmen der Familienentlastung wird individuell auf die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen oder Erwachsenen und deren Familienangehörigen abgestimmt.
Antragstellung und Kosten
Antragstellung beim Gemeindeamt oder der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat (Sozialamt).
Die Kosten für den Familienentlastungsdienst trägt zu 90 % das Land Steiermark (Selbstkostenbeitrag 10 %).