Ganzheitliche Förderung in spielerischer Form für Kinder mit
- Entwicklungsverzögerung
- Behinderung
- Wahrnehmungsstörung
im Alter von 0 – 6 Jahren (bis Schuleintritt). Die Allgemeine Frühförderung soll möglichst früh einsetzen und findet ein- bis zweimal pro Woche (90 Minuten) in der Regel zu Hause in der gewohnten Umgebung des Kindes statt, kann jedoch auch ambulant in der Frühförderstelle angeboten werden.
Die Allgemeine Frühförderung umfasst die Einbeziehung des familiären Umfeldes und die Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten (ÄrztInnen, PädagogInnen, TherapeutInnen usw.).
Antragstellung und Kosten
Antragstellung beim Gemeindeamt oder der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat (Sozialamt). Sie benötigen dazu eine ärztliche Verordnung für Allgemeine Frühförderung und einen Lichtbildausweis.
Die Kosten für Allgemeine Frühförderung trägt zur Gänze das Land Steiermark.
Antrag für die Bezirksverwaltungsbehörde herunterladen