Ganzheitliche Förderung und spezielle Förderung im visuellen Bereich in spielerischer Form
- für Kinder mit Sehbehinderung
- für blinde Kinder
- für Kinder mit zusätzlicher Behinderung
- für Kinder mit visueller Wahrnehmungsstörung
im Alter von 0 – 6 Jahren (bis Schuleintritt). Wir verwenden in der Mobilen Sehfrühförderung visuell interessante, kontrastreiche Materialien.
Die Förderung des Sehvermögens sollte möglichst früh einsetzen, da die Sehentwicklung in den ersten Lebensjahren, insbesondere im 1. Lebensjahr für wichtige Bereiche des visuellen Systems von Bedeutung ist (siehe Folder „Die Sehentwicklung des Kindes im 1. Lebensjahr“) . Durch visuelle Stimulation kann das vorhandene Sehvermögen optimal gefördert werden.
Die Mobile Sehfrühförderung findet ein- bis zweimal pro Woche (90 Minuten) in der Regel zu Hause in der gewohnten Umgebung des Kindes statt, kann jedoch auch ambulant in der Frühförderstelle (mit Dunkel-Licht-Raum) angeboten werden.
Die Mobile Sehfrühförderung umfasst die Einbeziehung des familiären Umfeldes und die Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten (ÄrztInnen, PädagogInnen, TherapeutInnen usw.).
Antragstellung und Kosten
Antragstellung beim Gemeindeamt oder der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat (Sozialamt). Sie benötigen dazu eine ärztliche Verordnung für Mobile Sehfrühförderung und einen Lichtbildausweis.
Die Kosten für Mobile Sehfrühförderung trägt zur Gänze das Land Steiermark.